1. Vertragsbedingungen
***Ändern*** Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigenden Tätowierungen im Tattoostudio „Art of Ink Academy“, ***Adresse von Seminarort oder Tattoo-Studio***, ***PLZ; Stadt***, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.
3.Vertrag zur Tätowierung/ Termin
In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass Art of Ink Academy dem Kunden einen verfügbaren Termin vorschlägt (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). Mit Leistung des Auszahlungsbetrages ist dieser Termin für beide Seiten bindend.
4. Vorlage/Entwurf
4.1. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung ist kostenfrei und erfolgt als Serviceleistung. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen – von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie in irgendeiner Form zu vervielfältigen.
4.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell angefertigten Entwurfes.
4.3. Bei einer Terminabsage behält sich der Auftragnehmer vor, im Falle der Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Vergütung hierfür einzubehalten.
4.4. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Motive/Kundenwünsche ohne weitere Begründung abzulehnen. Vorlagen, die vom Kunden mitgebracht werden, werden nie 1:1 übernommen, sondern zumindest leicht abgeändert und somit neu gezeichnet/ überarbeitet.
5. Änderung Motivwunsch
5.1. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche haben, wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts.
5.2. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierten Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags zu sehen, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt.
5.3. Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können. Kurzfristige Änderungen des vorbereiteten Tattoos bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erhebliche Änderungen zum Termin sind unerwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Kommt der Artist dem neuen Motivwunsch dennoch nach / erstellt er eine neue Vorlage, wird der zeitliche Aufwand für die vorherige (nicht verwendete) Vorlage/Arbeit separat berechnet. Sofern nicht anders vereinbart wird die Anzahlung für die Mehrarbeit einbehalten und das neue Motiv ist ohne Abzug einer Anzahlung zu bezahlen.
5.4. Entscheidet sich der Kunde beim Termin, an dem mehrere kleine Motive tätowiert werden sollen, ein oder mehrere Motive doch nicht tätowieren zu lassen, behalten wir uns das Recht vor, die Erstellung der Vorlage/n separat zu berechnen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Anzahlung für die Mehrarbeit einbehalten und das neue Motiv ist, ohne Abzug einer Anzahlung zu bezahlen.
e. Auch ggf. finanzielle Schwierigkeiten, muss der Kunde im Vorfeld kommunizieren. Situationen dieser Art zählen als nicht wahrgenommener Termin und werden dementsprechend behandelt ( Punkt 8)
6. Preise/ Bezahlung
6.1. Das Studio bzw der Artist bietet nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an.Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, unterliegen naturgemäß nur Schätzungen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht vorherbestimmen können (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), sodass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.
Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach jedem Termin.
6.2. Festpreise sowie Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Künstler bindend.
6.3. Bei Stundenpreisen wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. der notwendigen Pausen berechnet. Dies beinhaltet auch das Anpassen eines Motives nach Kundenwunsch sowie das Aufbringen der Vorlage (Stencil) auf die Haut.
Vom Kunden unnötigerweise abgehaltene Pausenzeiten, wie z.B. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren etc., gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenso zu entrichten.
6.4. Eventuelle Verzögerungen durch den Tätowierer, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden der Gesamtzeit abgezogen.
e. Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Artist frei einen neuen Preis dafür festzulegen. Dem Kunden steht es frei diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur unter Einhaltung von Punkt 5 möglich.
6.5. Endpreise sind nicht verhandelbar!
6.6. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in voller Höhe bar oder nach Absprache mit EC-Karte.
7. Anzahlung
7.1. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Diese dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuerstatten, wenn entweder:
eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Krankheit (dies ist mit einer Krankmeldung zu belegen) oder
der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat.
7.2. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in Form eines frei übertagbaren Gutscheines. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer/ besonders aufwändiger Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.
7.3. Sollten wir aus Kulanz einer Barauszahlung/Rücküberweisung der Anzahlung zustimmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% fällig. Diese wird direkt vom zu erstattenden Betrag abgezogen. Die Genehmigung einer solchen Sonderregelung liegt vollumfänglich bei der Art of Ink Academy.
7.4. Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung beim letzten Termin verrechnet.
7.5. Wird ein Termin fristgerecht (3 Werktage vorher oder mit Krankmeldung) verschoben, bleibt die Anzahlung bestehen und wird für den Ersatztermin verwendet.
7.6. Bei Terminabsagen jeglicher Art, bei denen die Anzahlung bestehen bleibt, hat der Kunde ein Kalenderjahr Zeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren oder seine Anzahlung in Form eines Gutscheines bei uns im Studio abzuholen. Kommt der Kunde dem nicht nach, verfällt die Anzahlung.
8. Nichterscheinen/ Verspätung
8.1. Die Termine Kaution verfällt und wird somit vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Dabei verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine.
Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage ohne triftigen Grund verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.
8.2. Unverschuldete bzw. unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch ein Attest belegt werden können.
8.3. Erscheint der Kunde zu spät zum vereinbarten Termin, wird ihm die Arbeitszeit trotzdem ab der vereinbarten Uhrzeit in Rechnung gestellt. Der Artist trifft in dieser Zeit dann andere Vorbereitungen, die auch sonst zur Arbeitszeit zählen und dafür sorgen, dass zügig gearbeitet werden kann, sobald der Kunde dann anwesend ist (Aufbau, Arbeitsplatz, soweit möglich Vorbereitung des Stencils,…).
9. Gutscheine
9.1. Von uns ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar – ausgenommen hiervon sind Geburtstagsgutscheine, die von uns unentgeltlich an Kunden ausgegeben werden.
9.2. Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
9.3. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn z.B. die Voraussetzungen von Punkt 11 nicht vorliegen oder das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird/werden kann. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, mit dem sich beide Parteien einig sind.
Dennoch ist ein Gutschein kein Garant für einen Termin.
9.4. Gutscheine werden niemals ausgezahlt und können nur im Ganzen verrechnet werden.
9.5. Ein Weiterverkauf der Gutscheine in jeglicher Form ist untersagt.
9.6. Aktions- und Geburtstagsgutscheine, die kostenfrei von uns ausgegeben werden, sind – falls nicht anders vermerkt – ein Jahr gültig. Pro Termin kann nur ein Aktions- und/oder Geburtstagsgutschein eingelöst werden.
10.Terminverlegung
10.1. Terminverlegungen sind immer persönlich oder telefonisch möglich, zur Not auch per Online-Chat oder Email, wenn ein persönlicher Besuch nicht möglich ist. Mehrmaliges Verschieben von Terminen ist ausdrücklich NICHT möglich.
10.2. Wird dabei ein Ersatztermin vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
10.3. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
10.4. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfindet.
10.5. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
11. Zustand des Kunden
11.1. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
Alkohol- oder Betäubungsmittel Intoxikation
die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein
die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, beispielsweise HIV, Hepatitis oder Epilepsie
eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden
ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin
11.2. Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden.
11.3. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
11.4. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dies oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt. Für nachteilige Folgen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
11.5. Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt.
12. Cover Up/ Vorbehandelte Haut/ Narben
12.1. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.
12.2. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch zu nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut, sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up-Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
12.3. Bei Cover Ups kann es zu einem höheren Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden entsprechend dem vereinbarten Preis pro Stunde zu tragen.
12.4. Nachstecharbeiten im Sinne von Ziffer 13 sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.
12.5. Wenn auf der zu tätowierten Hautstelle im Vorfeld eine Laserbehandlung stattgefunden hat, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
13. Nachstecharbeiten
13.1. Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen,wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell vom Kunden, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab.
13.2. Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tag der Leistungserbringung einzufordern, andernfalls sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig.
13.3. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch den Kunden grundlos und/ oder ohne fristgerechte Absage (72 Stunden bzw. drei Werktage vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.
13.4. Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich.
Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden oder Missachtung von Punkt 11 anfallen, sind gesondert vergütungspflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Tätowierers.
13.5. Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal liegt nicht an unsachgemäßem Arbeiten des Artists oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.
13.6. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 10 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11.
14. Orthografische Richtigkeit / Einwilligung ins Motiv
14.1. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die korrekte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist.
14.2. Zu Beginn der Tätowierung wird idR. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler, insbesondere bei Schriften und Zahlen.
14.3. Der Künstler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von vom Kunden übersetzten Sprachen oder römischen Daten, Punktschrift, Blindenschrift oder anderen Glyphen wie Runen oder dergleichen.
14.4. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Sitzung mit.
Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in die Positionierung, den Inhalt der Arbeit und das Motiv ein.
15. Mögliche Komplikationen
15.1. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigment Migrationen – sogenannte Blowouts, allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktionen sowie phototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
15.2. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen oder der Pflegeanleitung beruhen.
15.3. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorge Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
15.4. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
16. Recht am Bild (Dritter)
16.1. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine uns vom Kunden überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Art of Ink Academy, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
16.2. Art of Ink Academy behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vorlagen mehrfach zu verwenden.
17. Kundenbilder
17.1. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art zB zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien.
17.2. Wünscht der Kunde ausdrücklich keine persönliche Nennung zB durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.
18. Haftung persönlicher Gegenstände
Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
19. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass
a) das Tätowieren mit Schmerzen verbunden ist;
b) eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der Haut des Kunden, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann
c) das Motiv beim Heilungsprozess verlaufen kann
d) die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann.
Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfindende Verletzung der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden freiwillig vorgenommen
20. Rechte und Pflichten für Kunden und Tätowierer
20.1. Das Studio sowie der Künstler haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl Hygiene oder anderer Gründe, die das Studio und/oder den Artist betreffen, steht es ihm frei dies umgehend zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen.Eine solche Situation muss jedoch in jedem Fall belegbar und nachvollziehbar sein. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen des Studios, wenn kein Ersatztermin vereinbart wurde. Bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen.
20.2. Der Künstler hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw. Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen und außerhalb des Behandlungsbereiches zu verzehren.
20.3. Der Artist ist nicht dazu verpflichtet, Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen. Im Studio werden idR nur eigene Motive gestochen, individuelle Arbeiten, die dem Künstler die Möglichkeit geben so zu arbeiten, wie er es am besten kann, ohne sich an der „Federführung“ eines Anderen orientieren zu müssen!
21. Hausrecht/ Abmahnung
21.1. Sollte ein Kunde/Interessent/Kursteilnehmer nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es dem Artist/Seminarleiter frei, diese Person aus dem Studio zu entfernen /entfernen zu lassen. Der Künstler hat im Studio das alleinige Hausrecht – die Entscheidung zu einer solch drastischen Maßnahme (Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden des Artists, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel z.B. zur Verteidigung.
21.2. Sollten Anfragen (Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein, sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen.
21.3. Bewertungsprofile/-Plattformen sollten ausschließlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Studio / den Artist für andere zu hinterlassen, nicht um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche E-Mails kund zu tun.
21.4. Grobes Fehlverhalten zieht rechtliche Konsequenzen nach sich und wird ggf. auch zur Anzeige gebracht.
22. Seminare
22.1. Die Seminarteilnehmer sind verpflichtet, sich vorab auf der Website über die Seminarinhalte zu informieren und uns bei weiteren Fragen über info@artofink.online zu kontaktieren. Beschwerden über die Inhalte können im Nachhinein nicht berücksichtigt werden, sodass auch kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
22.2. Seminarteilnehmer, die den Unterricht wiederholt massiv stören oder behindern oder durch unangebrachtes Verhalten auffallen, können für die gesamte Restdauer des Seminars ausgeschlossen werden. Hierbei gilt das Hausrecht, ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Die Feststellung bzw. Einschätzung eines Fehlverhaltens und der Umgang damit liegen im Ermessen der Seminarleitung.
22.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Buchung und ohne Abzug fällig. Im direkten Anschluss an die korrekt durchgeführte Buchung beginnt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wird dieses nicht in Anspruch genommen, ist der Vertrag bindend. Das Widerrufsrecht ist schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angegebenen Seminarpreise, es sei denn, es wird ausdrücklich auf Preisänderungen hingewiesen.
22.4. Erscheint der Seminarteilnehmer nicht oder verspätet zum gebuchten Termin, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder einen Ersatztermin. Der Käufer kann jedoch im Vorfeld einen Vertreter für den Kurs benennen, wenn er selbst nicht teilnehmen kann. Die Art of Ink Academy muss vor Beginn des Seminars über einen Teilnehmerwechsel informiert werden. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Ein „Verkauf“ des Kurses ist ausdrücklich untersagt.
22.5. Umbuchungen des Seminartermins müssen stets schriftlich/per E-Mail erfolgen. Bis acht Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertragspartner seinen Termin gegen eine Umbuchungsgebühr von 50 € (netto) umbuchen. Bei Änderungen kürzer als acht Wochen und länger als vier Wochen vor Leistungsbeginn fallen 100 € (netto) Gebühr an. Änderungswünsche, die weniger als vier Wochen vor Leistungsbeginn eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung des Buchungspreises. Maßgeblich ist hierbei das Datum, an dem der Brief bzw. die E-Mail bei der Art of Ink Academy eingeht. Die Umbuchung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Art of Ink Academy gültig. Der Teilnehmer hat dabei kein Recht auf einen bestimmten Termin (ausgebuchte Seminare können nicht mehr gebucht werden).
22.6. Kann das Seminar aufgrund von Krankheit der Seminarleitung nicht stattfinden, ist die Art of Ink Academy verpflichtet, die Teilnehmer so früh wie möglich darüber zu informieren und jedem einen Ersatztermin seiner Wahl zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer hat hierbei kein Recht auf einen bestimmten Termin (ausgebuchte Seminare sind eben ausgebucht). Wenn kein Ersatztermin angeboten werden kann, ist der Anbieter nur zur Erstattung bereits gezahlter, zeitanteiliger Seminargebühren verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Muss das Seminar seitens der Art of Ink Academy zum dritten Mal verschoben oder abgesagt werden, kann der Teilnehmer eine Rückerstattung schriftlich fordern. In diesem Fall werden die Kosten für die bereits zur Verfügung gestellten Onlineinhalte einbehalten.
22.7. Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Anbieter behält sich vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als drei Teilnehmer) bis spätestens sieben Tage vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
22.8. Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars bzw. den Nutzen für die Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Ursprünglich vorgesehene Referenten oder Seminarleiter dürfen im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Erkrankung, durch andere qualifizierte Personen ersetzt werden.
22.9 Grundsätzlich erhält jeder Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung Schulungsunterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Für die inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Schulungsunterlagen wird jedoch keine Gewähr übernommen. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung und der Verkauf dieser Unterlagen sind nicht gestattet.
22.10. Jeder Teilnehmer unserer E-Learning-Angebote erhält von uns individuelle Zugangsdaten. Nur damit ist eine Teilnahme möglich. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Teilnehmer und einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die genaue Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der Art of Ink Academy erfragt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
22.11. Beim Kauf des Online-Seminars oder anderer Online-Leistungen (bspw. „Tätowierer-Handbuch“) entfällt das Widerrufsrecht. Da die Zugangsdaten oder Dateien im PDF-/Videoformat direkt nach der Buchung per E-Mail versandt werden und der Käufer somit sofort Zugriff auf die Leistung/Ware hat, ist hier kein Rücktritt vom Kauf oder eine Erstattung möglich.
22.12. Die Seminarteilnehmer sind selbst für die Organisation und die Kosten ihrer Unterbringung und Verpflegung verantwortlich. Die Kosten hierfür tragen sie selbst. Die Art of Ink Academy trägt hierfür keine Verantwortung und keine Kosten.
23. Widerrufsbelehrung Armlehnen + Arbeitsablagen
23.1. Die Gewährleistungszeit bei Armlehnen und Arbeitsablagen beträgt 2 Jahre (Mängelhaftung; §§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
23.2. Das Rückgaberecht beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nur bei unbenutzten Produkten im einwandfreien Zustand, aus unserem Onlineshop. Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen.
24. Gewinnspiele
24.1. Bei allen Gutscheinen aus Gewinnspielen gelten die Bestimmungen aus Punkt 9. soweit nicht anders vermerkt (Gutscheine aus Gewinnspielen sind gleichzusetzen mit Aktions- und Geburtstagsgutscheinen)
24.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre
24.3. Gewinnspiel „Kuvert“: erhältst du ein Kuvert von uns gelten zusätzlich folgende Regelungen:
-das Kuvert darf ausschließlich bei deiner nächsten Terminvereinbarung; innerhalb 3 Monate nach Erhalt; in Anwesenheit eines Art of Ink Academy Mitarbeiters geöffnet werden
– weist das Kuvert Spuren einer früheren Öffnung auf verliert es seine Gültigkeit – hierbei liegt die volle Entscheidungskraft beim Art of Ink Academy Mitarbeiter
– verbirgt sich in deinem Kuvert eine Tagessitzung, ein Gutschein oder ein Rabatt auf eine Tätowierung, so ist dieser nach Öffnung 1 Jahr gültig
– bei Merchandise Artikeln oder Pflegeprodukten, die nicht auf Lager sind verpflichtet sich Art of Ink Academy diese innerhalb 5 Werktagen zu bestellen; dem geht ggf eine Absprache mit dem Gewinner voraus bzgl Größe, Farbe o.ä.; sobald der Gewinn dann geliefert wurde, wird der Gewinner verständigt und kann diesen im Studio abholen. Keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Kuverts. Ein Verkauf der Kuverts ist ausdrücklich untersagt.
24.4. ein Versand der Gewinne ist nicht möglich
24.5. Barauszahlung ist nicht möglich
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.
Weicht Art of Ink Academy – zu Gunsten des Kunden – von Bestimmungen der AGB ab, geschieht dies aus Kulanz. Es besteht kein Anspruch für andere Kunden auf eine solche Sonderregelung, da solche Entscheidungen im Einzelfall und nach eigenen moralischen Grundsätzen getroffen werden.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.
Stand September 2025